Kanal-Fachbetriebe in Ihrer Region

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Kanalsanierung Fachbetriebe

Auswahl und Weitergabe

So wählen wir den Fachbetrieb aus

Die Suche nach dem Betrieb ist unsere Arbeit, nicht Ihre. Sie schildern Ihr Anliegen einmal; wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient. Welche Firma das ist, steht beim Absenden nicht fest — das entscheidet sich danach, anhand Ihres Anlasses und Ihres Gebiets.

Diese Seite sagt, wonach wir dabei gehen, was Sie von dem Betrieb erwarten können und was dieses Portal ausdrücklich nicht leistet.

Wonach wir suchen

Vier Größen entscheiden, für wen eine Anfrage passt. Drei davon geben Sie im Formular selbst an — deshalb ist es kurz und trotzdem in dieser Reihenfolge geschnitten.

Wonach wir suchen
GrößeWas sie entscheidet
Das GebietMaßgeblich ist die Postleitzahl des Objekts, nicht Ihre Meldeadresse. Gesucht wird ein Betrieb, dessen Kolonnen dieses Gebiet tatsächlich anfahren — Kanalbetriebe arbeiten in Radien, nicht in Stadtgrenzen.
Der AnlassEr entscheidet, welcher Betrieb überhaupt passt. Ein Betrieb, der Schlauchliner einbaut, ist bei einer offenen Prüfpflichtfrage die falsche Adresse; wer eine wiederkehrende Verstopfung meldet, braucht zuerst Reinigung und Kamera.
Der Zeitrahmen„So bald wie möglich“ und „ich sammle erst Angebote“ sind zwei verschiedene Aufträge. Die Angabe geht mit, damit sich niemand auf der falschen Erwartung trifft.
Was der Betrieb ausführtReinigung, TV-Befahrung, Dichtheitsprüfung, Schlauchliner, Kurzliner, Berstlining, offene Bauweise, Schachtsanierung: Wir fragen die Schwerpunkte ab, bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt, und ordnen danach zu.

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Was wir von einem Betrieb einholen, bevor er Anfragen bekommt

Diese Angaben klären wir schriftlich, nicht über ein Formular. Sie sind der Grund, warum eine Anfrage überhaupt zugeordnet werden kann:

  • Die vollständige Firmierung, wie sie im Handels- oder Gewerberegister steht, dazu Anschrift und Rechtsform — eine Angabe, die auf zwei gleichnamige Betriebe passt, benennt niemanden.
  • Das bediente Gebiet als Postleitzahl-Präfixe, festgelegt vom Betrieb selbst: maßgeblich ist, wie weit die Kolonnen tatsächlich fahren.
  • Die Leistungsschwerpunkte, getrennt nach Reinigung, Untersuchung, Prüfung und Sanierungsverfahren.
  • Eine Ansprechperson und ein Rückweg, der auch gelesen wird — eine Anfrage in einem unbeobachteten Postfach ist für beide Seiten wertlos.

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Was Sie von dem Betrieb erwarten können

Er bekommt Ihren Anlass, den Zeitrahmen, die Objektart, Postleitzahl und Ort, Ihren Namen und den Rückweg, den Sie angegeben haben — und alles Freiwillige, das Sie ergänzt haben. Er meldet sich damit unmittelbar bei Ihnen; zwischen Ihnen und ihm steht danach niemand mehr.

Was wir dabei nicht zusagen: keine Rückmeldefrist, keine durchgehende Erreichbarkeit, keine Anfahrtszeit, keinen Preis und keinen Termin. Wir sagen auch nicht zu, dass ein Betrieb einen Auftrag annimmt — das entscheidet er nach seiner Auslastung und nach dem, was er von Ihrem Fall hört. Eine Zusage, die wir nicht halten können, wäre an dieser Stelle teurer als gar keine.

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Warum die Anfrage für Sie kostenlos ist

Vergütet werden wir von den Fachbetrieben, an die wir weitergeben. Für Sie entsteht keine Vermittlungsgebühr, weder bei der Anfrage noch später beim Auftrag.

An Ihrem Auftrag verdienen wir nicht mit: Was Sie am Ende zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts. Das ist der Grund, warum auf dieser Seite keine Verfahrensempfehlung steht — wir hätten an einer teuren Sanierung nicht mehr als an einer Reparaturstelle.

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Was Sie den Betrieb selbst fragen können

Diese Fragen kosten nichts und lassen sich vor der Beauftragung stellen. Die Antworten sind prüfbar, weil sie sich auf Unterlagen beziehen, die ohnehin entstehen:

  • Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, und in welcher Höhe? Gearbeitet wird an fremdem Eigentum, auch unter der Bodenplatte.
  • Wird die Kamerabefahrung im eigenen Haus gefahren oder von einem anderen Betrieb — und wer haftet dann für den Befund?
  • Bekomme ich die Aufnahme der Befahrung ausgehändigt, nicht nur einen Bericht darüber?
  • Weist das Angebot Reinigung, Befahrung und Sanierung getrennt aus?
  • Welches Verfahren ist für welchen Abschnitt vorgesehen, und woran im Befund macht sich das fest?
  • Gehört eine Abschlusskontrolle mit Dokumentation zum Angebot, und was kostet sie?
  • Wer stellt die Rechnung, wenn Nachunternehmer beteiligt sind?

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Wie Sie Ihre Einwilligung widerrufen

Ohne Ihr Häkchen im Formular geht nichts hinaus. Das Kästchen ist nicht vorangekreuzt, und die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen — formlos, ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft. Der Weg dafür steht auf der Kontaktseite.

Ab dem Widerruf unterbleibt jede weitere Weitergabe. Angaben, die ein Betrieb bereits erhalten hat, können wir dort nicht zurückholen; für sie ist der Betrieb selbst Ihr Ansprechpartner. Welche Angaben das sind und wie lange sie gespeichert werden, steht in der Datenschutzerklärung.

Warum wir keine Bewertungen anzeigen

Auf dieser Seite stehen keine Sterne, keine Kundenstimmen und keine Auszeichnungen. Eine Bewertung ist nur so viel wert wie das Verfahren, das dahintersteht: wer bewerten darf, wie geprüft wird, dass hinter einer Bewertung ein echter Auftrag steckt, und was mit einer schlechten Bewertung geschieht.

Ein solches Verfahren betreiben wir nicht. Statt Bewertungen zu zeigen, die niemand nachvollziehen kann, nennen wir die Größen, nach denen wir suchen, und die Fragen, mit denen Sie einen Betrieb selbst einschätzen können.

Häufige Fragen

Erfahre ich, welcher Betrieb meine Anfrage bearbeitet?

Sie erfahren es, sobald er sich bei Ihnen meldet — mit Firmenname und Ansprechpartner. Beim Absenden steht es noch nicht fest: Die Suche nach dem passenden Betrieb ist der Teil, den wir übernehmen. Bis dahin verlässt Ihre Anfrage uns nur, wenn Sie das Kästchen gesetzt haben.

Bekommen mehrere Betriebe meine Anfrage?

Ihre Angaben gehen an einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient — nicht an eine Liste und nicht an alle, die es könnten. Ihn zu finden ist die Arbeit, die wir Ihnen abnehmen. Möchten Sie ein zweites Angebot, holen Sie es selbst ein: Der Befundbericht aus der ersten Befahrung gehört Ihnen und lässt sich weiterreichen.

Zahlen die Betriebe für die Anfragen?

Die Betriebe zahlen für die Anfragen, die sie erhalten — davon lebt dieses Portal. An Ihrem Auftrag verdienen wir nicht mit: Was Sie am Ende zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts, und die Auswahl hängt nicht am Preis Ihres Vorhabens.

Was ist, wenn ein Betrieb sich nicht an sein Angebot hält?

Ansprüche aus dem Sanierungsvertrag richten sich gegen den Betrieb, denn den Vertrag schließen Sie mit ihm. Halten Sie sich dabei an das, was schriftlich zugesagt war — das ist der Grund, warum Befund, Verfahren und Leistungsumfang vor Beginn schriftlich vorliegen sollten.

Kann ich einen bestimmten Betrieb ausschließen?

Ein Ausschluss lässt sich im Freitextfeld des Formulars nennen, etwa wenn Sie mit einem Betrieb bereits im Gespräch sind. Ein eigenes Feld dafür gibt es nicht; die Angabe wird bei der Auswahl berücksichtigt.

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