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Kanalsanierung Fachbetriebe

Anbieterlandschaft

Wer Kanalsanierungen ausführt: Anbietertypen im Überblick

Kanalsanierungen führen vier Sorten Betriebe aus: Rohr- und Kanalservicebetriebe mit eigener Reinigungs- und Kameratechnik, Sanierungsbetriebe mit Linertechnik, Tiefbauunternehmen für die offene Bauweise und Ingenieurbüros, die untersuchen, bewerten und ausschreiben, aber selbst nicht bauen. Welcher Typ passt, entscheidet der Befund — nicht die Reihenfolge, in der man sie anruft.

Dieses Portal führt selbst keine Arbeiten aus und begutachtet nicht. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und geben sie an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient; vergütet werden wir von den Betrieben, für Sie ist die Anfrage kostenlos. Diese Seite beschreibt die Anbieterlandschaft und nennt zu jedem Typ die Nachweise, die Sie selbst anfordern können.

Die Anbietertypen und ihre Reichweite

Ein Betrieb kann mehrere Zeilen abdecken; große Kanalservicebetriebe tun das. Für Sie zählt nicht der Firmentyp, sondern ob das Verfahren, das Ihr Befund verlangt, im Haus ist oder zugekauft wird.

Die Anbietertypen und ihre Reichweite
TypWas er ausführtWomit er arbeitetWonach Sie fragen können
Rohr- und KanalservicebetriebReinigung, Kamerabefahrung, Ortung, kleinere Reparaturen, DichtheitsprüfungSpülwagen, Kamerawagen, Schiebekamera, PrüftechnikBefundbericht mit Meterangaben und die Videodatei zur Befahrung
Sanierungsbetrieb mit LinertechnikSchlauchliner für ganze Haltungen, Kurzliner für einzelne Schadstellen, FräsarbeitenLinermaterial und Harzsystem eines Herstellers, Kalibrier- und Härtungstechnik, FräsroboterBezeichnung und Zulassungsnummer des eingesetzten Systems
TiefbauunternehmenOffene Bauweise: Aufgraben, Neuverlegung, Schachtbau, Wiederherstellung der OberflächeBagger, Verbau, Wasserhaltung, VerdichtungstechnikNachweis der Verdichtung und die Wiederherstellung als eigene Position
Ingenieurbüro oder Sachverständige für GrundstücksentwässerungZustandserfassung, Bewertung, Sanierungsplanung, Ausschreibung, BauüberwachungAuswertesoftware, Regelwerke, keine BautechnikOb das Büro selbst ausführt oder ausschließlich plant und überwacht
Kommunaler Netzbetreiber oder ZweckverbandBetrieb und Sanierung des öffentlichen KanalnetzesEigene Kolonnen oder beauftragte BetriebeWo der Übergabepunkt liegt — dahinter ist es nicht Ihre Baustelle

Die letzte Zeile steht hier, weil sie der erste Anruf sein kann: Liegt der Schaden hinter dem Übergabepunkt, endet die Suche nach einem Betrieb an dieser Stelle.

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Sanierungsbetrieb mit Systemlizenz
Ein ausführender Betrieb, der ein bestimmtes Liner- oder Reparatursystem einsetzt und dafür vom Systemhersteller geschult, mit Material beliefert und in dessen Verarbeitungsvorgaben eingewiesen ist.
Die Lizenz sagt etwas über das System und die Einweisung, nicht über die Ausführung an Ihrer Leitung. Beides wird getrennt nachgewiesen: das System über seine bauaufsichtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung, die Ausführung über die Abschlussdokumentation der konkreten Haltung — Befahrung vor der Sanierung, Befahrung danach, Protokoll.

Nachweise, nach denen Sie fragen können

Jeder Punkt ist eine Frage, die ein Betrieb beantworten kann, ohne dass Sie Fachwissen brauchen. Was Sie mit den Antworten anfangen, entscheiden Sie; dass Sie sie bekommen, ist zumutbar.

  • Bezeichnung und Zulassungs- oder Bauartgenehmigungsnummer des eingesetzten Liner- oder Reparatursystems.
  • RAL-Gütezeichen Kanalbau und die Beurteilungsgruppe, die zu dem geplanten Verfahren passt.
  • Bei einer Dichtheitsprüfung: ob und wo der Prüfende nach dem Recht Ihres Bundeslandes als sachkundig gelistet ist — die zuständige Behörde führt diese Listen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme, als aktuelle Bestätigung des Versicherers.
  • Abschlussdokumentation: Befahrung vor und nach der Sanierung, Protokoll, Meterangaben, Datum.
  • Vertragsgrundlage und Gewährleistungsfrist: Nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren Mängelansprüche bei Arbeiten an einem Bauwerk in fünf Jahren; ist die VOB/B vereinbart, gilt die dort geregelte kürzere Frist.

Quelle: § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 13 VOB/B · Stand September 2026

Wenn Diagnose und Ausführung in einer Hand liegen

Der Betrieb, der Ihre Leitung befährt, kann derselbe sein, der danach das Verfahren anbietet. Das ist praktisch — er kennt die Leitung — und es legt Befund und Angebot in dieselbe Hand. Entschärfen lässt sich das ohne Misstrauen: Lassen Sie sich die Aufnahme der Befahrung und den Befundbericht aushändigen. Beides gehört Ihnen als Auftraggeber, und mit beidem können Sie ein zweites Angebot einholen, ohne ein zweites Mal befahren zu lassen.

Ab einer bestimmten Größe trennen Bauherren die Rollen ohnehin: Ein Ingenieurbüro erfasst den Zustand, bewertet ihn, plant die Sanierung und überwacht die Ausführung, ein Bauunternehmen führt sie aus. Der Preis dieser Trennung ist ein zusätzliches Honorar, ihr Nutzen ist eine Bewertung, die nicht am Verkauf des Verfahrens hängt. Ob sich das lohnt, entscheidet der Umfang — nicht die Frage, ob man dem Betrieb traut.

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Vom ersten Anruf zum vergleichbaren Angebot

Vier Schritte, die verhindern, dass zwei Angebote am Ende zwei verschiedene Baustellen beschreiben.

  1. 1. Anlass beschreiben, nicht diagnostizieren

    Was Sie beobachten — wiederkehrende Verstopfung, Geruch, Nässe, ein Schreiben der Kommune, ein vorliegender Befund. Welche Ursache dahintersteckt, ist die Frage, nicht die Vorgabe.

  2. 2. Reinigung und Befahrung als eigene Leistung beauftragen

    Ohne gereinigte Leitung zeigt die Kamera Ablagerungen statt Schäden. Beide Positionen gehören einzeln ins Angebot, mit Preis je Meter — dann sind sie auch dann bezahlt und verwertbar, wenn Sie danach einen anderen Betrieb beauftragen.

  3. 3. Befund und Bericht aushändigen lassen

    Videodatei oder Standbilder, Lageskizze, Meterangaben ab einem benannten Startpunkt, Schadensbezeichnung nach Regelwerk. Das ist die Grundlage, auf der jeder weitere Betrieb rechnet.

  4. 4. Angebote auf derselben Grundlage einholen

    Dieselbe Haltung, dieselbe Länge, dieselbe Leistungsbeschreibung, dieselben Nebenleistungen. Erst dann sagt eine Differenz zwischen zwei Summen etwas über den Preis aus und nicht über den Umfang.

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Häufige Fragen

Welcher Betrieb macht eine Kanalsanierung?

Kanalsanierungen führen Rohr- und Kanalservicebetriebe, spezialisierte Sanierungsbetriebe mit Linertechnik und Tiefbauunternehmen aus. Welcher Typ zuständig ist, entscheidet der Befund: Eine einzelne Schadstelle in einer sonst tragfähigen Leitung ist eine andere Aufgabe als eine gebrochene Grundleitung unter der Bodenplatte.

Brauche ich ein Ingenieurbüro?

Ein Ingenieurbüro erfasst den Zustand, bewertet ihn, plant die Sanierung und überwacht die Ausführung — es baut nicht selbst. Der Nutzen liegt in einer Bewertung, die nicht am Verkauf eines Verfahrens hängt; der Preis ist ein zusätzliches Honorar. Ob sich das trägt, entscheidet der Umfang des Vorhabens.

Woran erkenne ich einen geeigneten Betrieb?

Geeignet ist der Betrieb, der das Verfahren beherrscht, das der Befund verlangt, und der es belegen kann. Belegbar sind die Zulassungsnummer des eingesetzten Systems, das RAL-Gütezeichen Kanalbau mit passender Beurteilungsgruppe, die Betriebshaftpflicht und die Abschlussdokumentation vergleichbarer Arbeiten.

Was kostet die Vermittlung über dieses Portal?

Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Vergütet werden wir von den Fachbetrieben, an die wir Ihre Anfrage weitergeben. Ob und mit wem Sie danach einen Vertrag schließen, entscheiden Sie; der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande, nicht mit uns.

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