Für Fachbetriebe
Als Fachbetrieb Anfragen erhalten
Dieses Portal nimmt Anfragen von Haus- und Grundstückseigentümern entgegen und gibt jede einzelne an einen passenden Fachbetrieb weiter. Sie erhalten Anlass, Postleitzahl und Ort, Objektart, Zeitrahmen und einen Rückweg — und dazu die Einwilligung, mit der die anfragende Person der Weitergabe zugestimmt hat.
Die Suche nach dem passenden Betrieb ist unsere Arbeit, nicht die des Anfragenden: Er erfährt beim Absenden nicht, welche Firma seine Anfrage bearbeiten wird — wir wissen es selbst noch nicht. Eingeholt werden zwei getrennte Einwilligungen, eine für die Weitergabe und eine für den Anruf. Diese Seite sagt, welche Angaben wir von Ihnen brauchen, damit eine Anfrage bei Ihnen landen kann.
Wie eine Anfrage zu Ihnen kommt
Fünf Schritte, von denen vier automatisch ablaufen. Der fünfte ist Ihrer.
1. Eingabe
Die anfragende Person wählt den Anlass, den Zeitrahmen und die Objektart und gibt Postleitzahl, Ort, Namen und einen Rückweg an. Technische Angaben — Leitungsart, Befundstand, Länge — sind freiwillig, weil sie vor einer Befahrung niemand sicher kennt.
2. Gebietsabgleich
Aus der Postleitzahl wird bestimmt, welche Betriebe dieses Gebiet bedienen. Gebiete sind als Postleitzahl-Präfixe hinterlegt, etwa 50 und 51 für den Kölner Raum.
3. Auswahl
Aus den Betrieben, die für Gebiet und Anlass in Frage kommen, wählen wir einen aus. Jede Anfrage geht an genau einen Betrieb — nicht an einen Verteiler, gegen den Sie anbieten müssten.
4. Einwilligung
Zwei getrennte Kästchen, keines vorangekreuzt: eines für die Weitergabe an einen geeigneten Fachbetrieb — Pflicht, sonst geht nichts hinaus — und eines für die telefonische Kontaktaufnahme, das freiwillig ist. Ob es gesetzt war, erfahren Sie mit der Anfrage.
5. Ihre Rückmeldung
Sie erhalten die Anfrage mit allen Angaben und melden sich unmittelbar bei der anfragenden Person. Wir stehen nicht dazwischen: Angebot, Termin und Vertrag laufen zwischen Ihnen und dem Auftraggeber.
- Zuordnung einer Anfrage
- Die Auswahl des einen Fachbetriebs, der eine einzelne Anfrage erhält. Sie erfolgt nach dem Absenden anhand des angefragten Gebiets, des Anlasses und der Leistungsschwerpunkte, die zum Betrieb hinterlegt sind.
- Zwei Eigenschaften sind für Sie als Betrieb wichtig. Erstens: Die Zuordnung liegt bei uns, nicht beim Anfragenden — er wählt keinen Betrieb aus einer Liste, sondern schildert sein Anliegen. Zweitens: Sie geschieht nach dem Absenden. Eine Anfrage, die Sie erreicht, ist deshalb nicht an drei weitere Betriebe gegangen.
Was wir für die Aufnahme brauchen
Fünf Angaben, von denen vier unmittelbar in die Zuordnung einfließen. Ohne sie ist eine Weitergabe rechtlich nicht sauber abzubilden.
| Angabe | Wofür sie gebraucht wird | Warum sie nicht fehlen darf |
|---|---|---|
| Vollständige Firmierung, wie sie im Handels- oder Gewerberegister steht | Zuordnung der Anfrage und Nachweis, wohin sie gegangen ist | Eine Kurzform genügt nicht: Sie muss den Betrieb eindeutig bezeichnen |
| Anschrift und Rechtsform | Zuordnung, Nachweisführung, Abrechnung | Eine Einwilligung, die auf zwei gleichnamige Betriebe passt, benennt niemanden |
| Postleitzahl-Präfixe des bedienten Gebiets | Gebietsabgleich beim Absenden | Ohne Präfixe erreicht Sie keine Anfrage, auch nicht aus der Nachbarstadt |
| Leistungsschwerpunkte | Reinigung, TV-Befahrung, Dichtheitsprüfung, Schlauchliner, Kurzliner, Berstlining, offene Bauweise, Schachtsanierung | Der Anlass entscheidet, welcher Betrieb passt — ein Linerbetrieb ist bei einer offenen Prüfpflichtfrage die falsche Adresse |
| Ansprechpartner und Rückweg für die Anfragen | Zustellung der Anfrage | Eine Anfrage, die in einem unbeobachteten Postfach liegt, ist für beide Seiten wertlos |
Wie die Anfrage bei Ihnen ankommt
Pflichtangaben sind Anlass, Zeitrahmen, Objektart, Postleitzahl, Ort, Name und ein Rückweg — Telefon oder E-Mail, nicht beides. Freiwillig kommen die technischen Angaben dazu: betroffene Leitungsart, Stand eines vorhandenen Befunds und die ungefähre Leitungslänge in Metern. Dazu ein freies Nachrichtenfeld.
Der Anlass ist das erste Feld und für Sie das wichtigste. Er unterscheidet die fünf Lagen, mit denen diese Wortwelt beginnt: wiederkehrende Verstopfung, Feuchtigkeit oder Geruch, eine Prüfpflicht aus einem Schreiben der Kommune, ein bereits bekannter Schaden mit oder ohne Bericht, Rückstau bei Starkregen, Wurzeln — und „noch unklar“, was kein Ausweichen ist, sondern der ehrliche Regelfall vor einer Befahrung.
Befundberichte und Videodateien kommen per E-Mail: Das Formular verweist dafür auf info@kanalsanierung-fachbetriebe.de, zusammen mit Name und Postleitzahl. Wir reichen sie mit der Anfrage an Sie weiter.
Was dieses Portal nicht tut
Damit die Erwartung von Anfang an stimmt — fünf Punkte, die wir nicht zusagen.
- Wir führen keine Arbeiten aus, überwachen keine Baustelle und bewerten keine Ausführung.
- Wir sichern keine Exklusivität für ein Postleitzahlgebiet zu.
- Wir qualifizieren den Bedarf nicht über das hinaus, was im Formular steht: Der Anlass ist eine Selbstauskunft, kein Befund.
- Wir stellen keine Diagnose und stellen keine in Aussicht — eine Online-Eingabe ersetzt keine Kamerabefahrung, und das steht auch im Formular.
- Wir treten nicht in den Vertrag ein: Angebot, Preis und Gewährleistung liegen zwischen Ihnen und dem Auftraggeber.
Was vor der ersten Anfrage geklärt wird
Vier Punkte gehören in das Gespräch vor der Aufnahme und nicht auf eine Werbeseite: der Zuschnitt Ihres Gebiets, die Leistungen, für die Sie Anfragen erhalten wollen, die Abrechnung und der Weg, auf dem Anfragen zugestellt werden. Wer diese vier vorher klärt, bekommt weniger Anfragen — und weniger, die nicht passen.
Ein Punkt gehört dabei besonders in Ihre Kalkulation: Die anfragende Person weiß beim Absenden nicht, welcher Betrieb sich melden wird — sie weiß nur, dass sich einer meldet, und sie hat dem zugestimmt. Ihr erster Satz am Telefon sollte deshalb sagen, worauf Sie sich beziehen. Das ist der Unterschied zwischen einem Anruf, der erwartet wird, und einem, der stört.
Häufige Fragen
Wie viele Betriebe erhalten dieselbe Anfrage?
Einer. Jede Anfrage geht an einen passenden Fachbetrieb, auch dann, wenn mehrere dasselbe Postleitzahlgebiet bedienen. Sie bieten nicht gegen zwei weitere Angebote an, die zur selben Stunde entstanden sind.
Wie werden Gebiete zugeschnitten?
Ein Gebiet besteht aus Postleitzahl-Präfixen, die zum Betrieb hinterlegt sind — etwa 50 und 51 für den Kölner Raum. Beim Absenden wird die eingegebene Postleitzahl gegen diese Präfixe geprüft. Sie legen den Zuschnitt fest und können ihn ändern; maßgeblich ist, wie weit Ihre Kolonnen tatsächlich fahren.
Bekomme ich ein Gebiet exklusiv?
Eine Exklusivität für ein Postleitzahlgebiet sichern wir nicht zu: In einem Gebiet können mehrere Betriebe hinterlegt sein. Fest steht nur, dass die einzelne Anfrage an einen von ihnen geht und nicht an alle.
Was steht in einer Anfrage?
Jede Anfrage enthält Anlass, Zeitrahmen, Objektart, Postleitzahl und Ort, den Namen und einen Rückweg per Telefon oder E-Mail. Freiwillig kommen Leitungsart, Stand eines vorhandenen Befunds, die ungefähre Länge in Metern und eine freie Nachricht hinzu. Dateien werden nicht übertragen; Befundberichte kommen per E-Mail.