Landesrecht
Dichtheitsprüfung im Saarland: Rechtslage und Fristen
Ob im Saarland eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung verlangt wird, ergibt sich aus dem Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes, aus dem Landesrecht und aus der Entwässerungssatzung Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Entsorgungsverbands.
Steht die Antwort fest, stellt sich eine praktische Frage: Was zuerst, wenn nicht alles auf einmal geht? Diese Seite ordnet die Rechtsebenen, gibt dazu eine Reihenfolge an und benennt die Stellen, an denen wir eine Angabe nicht ohne Fundstelle machen.
Vier Ebenen entscheiden — nur eine davon ist für alle Länder gleich
Ob und wann die Abwasserleitung eines Grundstücks geprüft werden soll, ergibt sich nicht aus einer einzigen Vorschrift. Die Ebenen bauen aufeinander auf, und die unterste ist die, die im Alltag zählt.
| Ebene | Was dort geregelt wird | Wo Sie es nachlesen |
|---|---|---|
| Bund | Der Rahmen: Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben, dazu gehört die Selbstüberwachung. | Wasserhaushaltsgesetz, §§ 60 und 61 |
| Land Saarland | Ob und wie das Land die Prüfung privater Abwasserleitungen ausgestaltet hat, ist hier ohne Fundstelle nicht wiedergegeben; die Bezeichnung der einschlägigen Verordnung steht als offener Punkt. | Rechtsportal und Verordnungsblatt des Landes |
| Stadt oder Gemeinde | Der Anwendungsfall: ob geprüft wird, in welchem Umfang, bis wann und wem das Ergebnis vorzulegen ist. | Entwässerungssatzung Ihrer Kommune |
| Anlass (quer zu allen drei Ebenen) | Auslöser unabhängig von einer allgemeinen Frist: neu verlegte oder geänderte Leitungen, Lage in einem Wasserschutzgebiet, gewerbliches Abwasser, behördliche Aufforderung. | Baugenehmigung, Schutzgebietsverordnung, Schreiben der Behörde |
Die Tabelle beschreibt den Aufbau, nicht Ihren Einzelfall. Welche Zeile für Ihr Grundstück greift, sagt Ihnen die Stelle, die die Entwässerungssatzung anwendet.
Quelle: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 60 und 61 · Stand September 2026
Was auf Landesebene geregelt ist
Zwischen dem Bundesrahmen und der kommunalen Satzung steht die landesrechtliche Ebene. Für das Saarland geben wir sie hier nicht wieder, solange die einschlägige Vorschrift nicht mit Bezeichnung, Paragraf und Fassungsdatum belegt ist.
Für Ihr Grundstück maßgeblich ist ohnehin die Auskunft der Stelle, die die Entwässerungssatzung anwendet. Sie sagt Ihnen auch, ob es ein Förderprogramm gibt — und diese Frage gehört vor die Beauftragung, nicht danach.
Reihenfolge, wenn das Budget begrenzt ist
Nicht jede Maßnahme muss auf einmal bezahlt werden. Diese Reihenfolge hält den Wert jeder einzelnen Ausgabe hoch, weil jeder Schritt die Grundlage für den nächsten liefert.
1. Anforderung klären — kostenlos
Ein Anruf bei der Stelle, die die Satzung anwendet, kostet nichts und entscheidet über alles Weitere: ob überhaupt etwas verlangt wird, in welchem Umfang und bis wann.
2. Förderung prüfen — vor der Beauftragung
Programme für Prüfung und Rückstauschutz gibt es auf kommunaler Ebene. Ein bereits erteilter Auftrag kann eine Förderung ausschließen, deshalb steht dieser Schritt vor dem nächsten.
3. Reinigung und Befahrung beauftragen
Das ist die kleinere Ausgabe und die, aus der alles Weitere folgt. Danach wissen Sie, ob überhaupt ein Schaden vorliegt und welcher.
4. Nur prüfen lassen, was verlangt ist
Wenn ein Nachweis gefordert wird, geht die Prüfung in dem Umfang, den die fordernde Stelle nennt. Ein größerer Umfang ist möglich, aber eine eigene Entscheidung.
5. Instandsetzung nach Dringlichkeit staffeln
Nicht jeder Befund muss gleichzeitig behoben werden. Lassen Sie sich zu jedem Befund sagen, was passiert, wenn er ein Jahr liegen bleibt — das ist die Grundlage jeder Staffelung.
Sechs Fragen, die Ihre Kommune beantworten kann
Zuständig ist die Stelle, die im Saarland die Entwässerungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde anwendet — je nach Ort das Tiefbauamt, die Stadtentwässerung oder ein Abwasserzweckverband. Diese sechs Fragen bringen den Sachstand, den Sie für jede weitere Entscheidung brauchen:
- Enthält die Entwässerungssatzung eine Regelung zur Prüfung privater Abwasserleitungen — und in welchem Paragrafen steht sie?
- Gilt für mein Grundstück eine Frist, und woraus ergibt sie sich?
- Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, und ändert das etwas am Umfang der Prüfung?
- Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, die prüft?
- Wem ist das Prüfprotokoll vorzulegen, in welcher Form und bis wann?
- Gibt es ein Programm der Stadt, des Kreises oder des Verbands, das Prüfung oder Rückstauschutz fördert?
Häufige Fragen
Ist die Dichtheitsprüfung im Saarland Pflicht?
Ob geprüft werden soll, entscheidet sich im Saarland aus Landesrecht, aus der Entwässerungssatzung der Stelle, die die Entwässerung betreibt, und aus dem Anlass. Eine Regel für alle Grundstücke im Land gibt es nicht. Auskunft gibt die Stelle, die auf Ihrer Abwassergebührenrechnung steht.
Was sollte ich zuerst beauftragen?
Am Anfang steht ein kostenloser Schritt: die Auskunft der Kommune darüber, ob und in welchem Umfang etwas verlangt wird. Danach folgen die Frage nach einer Förderung, dann Reinigung und Kamerabefahrung als die kleinere Ausgabe, aus der alles Weitere folgt. Eine Prüfung ohne vorherige Befahrung ist Geld, das in die falsche Reihenfolge fließt.
Muss ich alle Befunde gleichzeitig beheben lassen?
Der Umfang und die Dringlichkeit einer Instandsetzung ergeben sich aus dem Befund und aus dem, was eine Behörde gegebenenfalls verlangt hat. Lassen Sie sich zu jedem Befund die Folge einer Verzögerung erklären — das ist die Grundlage, um Maßnahmen zu staffeln, statt sie pauschal zu verschieben oder pauschal zu beauftragen.